Der Versuch steht vor dem Start

Der Versuchsbetrieb für die «Mediterranen Nächte» in Zürich startet Mitte Juli. An sechs Wochenenden dürfen bestimmte Gastronomiebetriebe ihre Gäste im Freien bis um 2 Uhr nachts statt bis um Mitternacht bedienen.

Der Pilotversuch «Mediterrane Nächte» sieht vor, dass an den Wochenenden der Schulsommerferien bestimmte Gastronomiebetriebe ihre Aussenplätze bis um 2 Uhr nachts betreiben dürfen. Mit Start am 15. Juli sind das an sechs Wochenenden jeweils die Nächte auf Samstag und auf Sonntag, bis zum 20. August 2022 (Altstadt Kurier, Juniausgabe).
Gesamtstädtisch haben 159 Betriebe eine entsprechende Bewilligung erhalten, 63 davon allein im Kreis 1 (die Liste war ausgeschrieben im Tagblatt vom 18. Mai 2022). Ausgeschlossen von der Teilnahme am Pilotprojekt waren zum vornherein Betriebe an empfindlicher Lage (Empfindlichkeitsstufe II) und solche in Innenhöfen. – Gegen die Teilnahme von 18 Betrieben wurden von Anwohnenden Einsprachen eingereicht, deren Bearbeitung vor den Sommerferien nicht möglich war. Diese Betriebe können demnach wegen der aufschiebenden Wirkung am Versuch nicht teilnehmen. Im Kreis 1, also rechts plus links der Limmat, sind davon fünf Betriebe betroffen. Umgekehrt gesagt können gesamtstädtisch etwas unter 90 Prozent (88,7 Prozent), im Kreis 1 etwas über 90 Prozent (92 Prozent) teilnehmen.
Wie ist diese Quote zu werten? Dass es nur so viele Einsprachen gab, mag überraschen. Es widerspiegelt wohl einerseits die Hemmungen und Widerstände vieler, sich in Rechtsstreitigkeiten zu begeben. Andererseits zeigt es wohl eine grosse Toleranz der Bevölkerung auf. Die zudem einem Versuch eine Chance geben möchte.
Ungerecht erscheint es natürlich den von Einsprachen betroffenen Lokalen. Besonders wenn ein Lokal in der Nähe mehr Glück hatte.
Der Versuch wird nun also über die Bühne gehen. Begleitet wird er von Lärmpatrouillen und einer Hotline von Gastro Stadt Zürich und der Bar- & Club-Kommission, über die Probleme gemeldet werden können (Telefon 076 699 46 44, mediterran@gzcity.ch). Ausserdem werden Lärmmessungen gemacht und von externer Stelle ausgewertet. – Man darf gespannt sein.
Zu ergänzen ist noch: Es geht um sechsmal zwei Nächte à zwei Stunden. Um insgesamt 24 Stunden also, in denen länger gewirtet werden kann respektive länger mit Immissionen gerechnet werden muss. Davon wird man weder reich noch im andern Fall krank. Die Emotionen allzu hoch zu kochen erscheint also nicht angezeigt. – Abzuziehen von dieser Zahl wären noch allfällige verregnete Nächte.

Elmar Melliger