Vermietungen
Wie durch die Tagesmedien zu erfahren war, hat das Bundesgericht zwei Klagen gegen die Neuerungen bei der Vermietung von Wohnungen in städtischen Liegenschaften abgewiesen.
Somit steht der Umsetzung der neuen Vermietungsverordnung und des neuen Mietreglements nichts mehr im Weg und Liegenschaften Stadt Zürich beginnt mit der Überprüfung der Einhaltung der Belegungsvorschriften. Personen in unterbelegten Wohnungen erhalten ab 2025 einen Brief und zwei Ersatzangebote für eine kleinere Wohnung.
EM