Bau- und Zonenordnung im Oberdorf

Betroffene Anwohner haben die Reduzierung des Wohnanteils im Neustadt-Quartier im Oberdorf erfolgreich verhindert.

Der Ende März mit Vertretern des kantonalen Baurekursgerichts (BRG), der Stadt und des Kantons sowie einer Delegation der rekurrierenden Anwohner durchgeführte Augenschein im Neustadt-Quartier im Oberdorf, über den der Altstadt Kurier im April berichtet hat, führte zu einem für die Rekurrenten erfreulichen Erfolg: In seiner 24 Seiten umfassenden Beurteilung nimmt das BRG sehr ausführlich Stellung zu den von den gegnerischen Parteien vorgetragenen Argumenten.

Mit seinen Erwägungen kommt es schliesslich zum differenziert begründeten Entscheid, dass die Rekurse der Anwohner gutgeheissen werden und die in der angefochtenen Teilrevision der Bau- und Zonenordnung vorgesehene Reduzierung des Wohnanteils von 90 auf 50 Prozent aufzuheben sei. Das BRG hält unter anderem fest, «dass mit der Senkung des Wohnanteils für die Lebens-, Aufenthalts- und Versorgungsqualität im betroffenen Gebiet nichts gewonnen ist, sondern im Gegenteil namentlich die Wohnqualität gemindert wird».

Dem von der Stadt ins Feld geführten Hinweis, mit der Revision lasse sich im Interesse einer besseren Durchmischung des Quartiers die Ansiedlung von Gewerbe fördern, kann das BRG nicht folgen, «zumal es sich nicht um eine Passantenlage handelt, die Zufahrtsmöglichkeiten sehr beschränkt und keine Parkplätze vorhanden sind». Im Übrigen konstatiert es, die Stadt begründe «die angefochtene Festsetzung mit allgemeinen Grundsätzen und Zielsetzungen der Richt- und Nutzungsplanung, ohne den konkreten Gegebenheiten des betroffenen Gevierts Rechnung zu tragen. Es erscheint weder sachgerecht noch angemessen, die Nutzungsstruktur dem übrigen Altstadtgebiet anzugleichen und dieses Gebiet gleichsam über einen Kamm zu scheren.» Es ist anzunehmen, dass nicht zuletzt der direkte Augenschein vor Ort das Baurekursgericht zu dieser unmissverständlichen Aussage gebracht hat.

Aufgrund des überraschend klaren Urteils hielten es die Rekurrenten für wenig wahrscheinlich, dass die Stadt den Entscheid des BRG in Frage stellen und an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht, weiterziehen würde. Man freute sich allerdings zu früh. Mit formaljuristischen Begründungen empfahl das Büro des Gemeinderates mehrheitlich den Weiterzug. Schliesslich war es dann aber doch so, dass der Rat unter würdigender Berücksichtigung des BRG-Urteils den Antrag mit deutlicher Mehrheit ablehnte.

Fazit der Geschichte: Gut begründeter und hartnäckiger Widerstand gegen realitätsfremde Schreibtischentscheide kann sich lohnen und, wie in diesem Fall, zum Erfolg führen – der denn auch von den Betroffenen zusammen mit ihren Helferinnen und Helfern gebührend dankbar gefeiert wurde.

Matthias Senn