Gericht muss entscheiden

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McDonald’s will am Limmatquai 48 eine weitere Filia eröffnen. Nun hat die Stadt das Bauprojekt bewilligt. Dagegen wird nun Sturm gelaufen. Entscheiden muss nun das Kantonale Baurekursgericht.

Es war ein veritabler Scoop, eine Exklusivmeldung des «Altstadt Kuriers». Die Information, dass der US-amerikanische Burgerbrater McDonald’s am Limmatquai 48 eine Filiale eröffnen wolle, wurde von den Medien breit aufgenommen. 

Privatgrund auschlaggebend

Jetzt folgt das nächste Kapitel. Denn mittlerweile hat die Stadt Zürich – konkret das Stadtratskollegium mit André Odermatt (SP), Simone Brander (SP) und Filippo Leutenegger (FDP) – das Baugesuch der «McDonald's Suisse Development Sàrl» in Crissier bewilligt. Die Unterlagen liegen dem «Altstadt Kurier» vor. So viel vorweg: Der Stadt Zürich blieb aufgrund der Rechtslage wohl nicht viel anderes übrig, als eine Bewilligung zu erteilen, weil das Gebäude am Limmatquai 48 auf Privatgrund liegt. 

Am Weekend bis um 5 Uhr offen 

Aber was ist mit den Themen Abfall und Lärm? «Im Baubewilligungsverfahren wird geprüft, ob die Vorschriften der Bau- und Umweltgesetze eingehalten werden. Massnahmen gegen Littering sind darin nicht geregelt», heisst es von der Stadt auf Anfrage. Sie könne nicht Vorgaben zum Thema Abfall machen, wie das zum Beispiel bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund der Fall sei. 

Und das Thema Aussenwirtschaft? Immerhin plant McDonald’s einen täglichen Betrieb von 8 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts, freitags und samstags sogar bis 5 Uhr morgens. «Mit der Baubewilligung werden für die Aussengastronomie auf öffentlichem Grund die zur Verfügung stehende Fläche, die Anzahl Sitzplätze und der Zeitraum für den Betrieb festgelegt», so die Stadt weiter. In der Bewilligung der Stadtpolizei für die Benutzung des öffentlichen Grunds würden später Einzelheiten geregelt. So muss üblicherweise die Möblierung jeweils spätestens um 24 Uhr so zusammengestellt und gesichert werden, dass sie nicht mehr benutzt werden kann. 

Bei allem Respekt für die Bewilligungsbehörde bietet die Baubewilligung doch überraschende Inhalte. So kommt die Stadt trotz Wohnnutzung im gleichen Gebäude zum Schluss, der Betrieb sei als «höchstens geringfügig störend einzustufen». Demzufolge wurden die beantragten Öffnungszeiten im Freien von täglich 8 Uhr bis Mitternacht bewilligt, im Ganzjahresbetrieb. Immerhin ist nachzulesen, dass «im Falle berechtigter Lärmklagen die Anordnung zusätzlicher baulicher Massnahmen vorbehalten» bleibe. Weiter sei «bei berechtigten Lärmklagen» eine Reduktion der Öffnungszeiten möglich. Bemerkenswert sind auch die Auflagen des Kantons, die den Denkmalschutz und die Archäologie betreffen. Denn das Bauvorhaben liegt in einer speziellen archäologischen Zone. «Durch Bodeneingriffe wird das potenzielle Schutzobjekt unwiederbringlich zerstört», heisst es.  Wird also etwas gefunden, muss McDonald's sofort  den Stadtrat und die Kantonsarchäologie kontaktieren. 

In die Kategorie «Spezielles» gehört die Bewilligung des Tiefbauamts, den öffentlichen Grund des Ehgrabens am Limmatquai für die nächsten 25 Jahre zu beanspruchen. Es geht salopp gesagt um ein Abluftrohr von der Küche über das Dach, das entlang der Fassade führen soll. Der sogenannte Fortluftkanal im öffentlichen Grund hat gemäss den eingereichten Plangrundlagen eine Fläche von 0,84 Quadratmetern. Dafür verlangt die Stadt eine einmalige Konzessionsgebühr von 18000 Franken, bei einem Landwert von 30000 Franken pro Quadratmeter. 

Kampf der Titanen 

Schon kurz nach dem Bekanntwerden der Baupläne kündigten Betroffene Widerstand an. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Zunfthäuser mit eigenen Restaurants. Der Zunft zum Kämbel etwa gehört das Zunfthaus zur Haue. Zunftmeister Christian Bretscher fürchtet um die Stimmung am Limmatquai. «Es ist eine klassische Flaniermeile, die aber recht ruhig ist», sagte er gegenüber der NZZ. Ein McDonald’s hingegen locke viel Publikum an, das mit Vorliebe bis spät in die Nacht vor der Filiale verweile und laut sei. «Das passt nicht hierher.» 

Nun sind zwei Rekurse eingegangen, wie es auf Anfrage vom Kantonalen Baurekursgericht heisst. Seitens der Rekurrenten will man nichts dazu sagen, solange das Verfahren laufe. Sicher ist aber, dass fast alles mit Rang und Namen in der Umgebung auf die Barrikaden steigt: Zünfte, Anwaltskanzleien, viele Einzelpersonen, 

Gastrounternehmen und Immobilienfirmen. Mit Ausnahme freilich der Swiss Life Anlagestiftung. Ihr gehört das Haus am Limmatquai 48. Das Geschäft liegt nun beim Baurekursgericht des Kantons Zürich.

Zweite Schauspielhaus-Story?

Neben dem Gerichtsweg bleibt auch noch der öffentliche Druck. Vor elf Jahren plante McDonald’s eine Filiale direkt neben dem altehrwürdigen Schauspielhaus am Pfauen. Die Stadt erteilte die Baubewilligung, worauf Zürichs grösstes Theater 6500 Unterschriften gegen das Vorhaben sammelte und Rekurs einlegte. Schliesslich zog McDonald’s seine Pläne zurück. Heute ist in der Liegenschaft eine Spar-Filiale eingemietet.

Kurz vor Drucktermin dieser Ausgabe hat sich übrigens nochmals die Stadt gemeldet. Sie arbeite im Bereich nachhaltige Ernährung durchaus mit vielen lokalen Gastrobetrieben zusammen. Ein Umstieg auf nachhaltige Angebote durch Gastro-Unternehmen sei aber freiwillig.

Lorenz Steinmann