«Altstadtzone»: hängig

Wie steht es eigentlich mit den Rekursen betreffend Verkehrsregime Altstadt rechts der Limmat?

Nachdem der Bundesrat die noch hängigen Rekurse betreffend neuem Verkehrsregime in der Altstadt rechts der Limmat abgewiesen hatte, konnte man als Normalsterblicher davon ausgehen, dass das nun definitiv und die Umsetzung der geplanten Massnahmen eine Frage der Organisation und von kurzer Dauer sei. Nun: weit gefehlt. Abermals wurden Rechtsmittel ergriffen, wie beim Polizeidepartement auf Anfrage zu erfahren war. Naturgemäss kann nichts Weiteres darüber gesagt werden. Nur so viel steht fest: Die Sache ist nun beim Bundesgericht pendent, das heisst, die entsprechenden Verkehrsvorschriften sind noch nicht rechtskräftig geworden. Eine Prognose über die Dauer des Verfahrens kann nicht gewagt werden. – Damit bleibt fürs Erste alles beim Alten. Es gelten die gewohnten Vorschriften für die Berechtigung und Zeitdauer der Zufahrt in die Altstadt rechts der Limmat. EM