Rennwegquartier: Fussgängerzone

Ab dem 16. August: Fussgänger haben Vortritt, Fahrverkehr Schritttempo.

Zehn Jahre lang war das Vorhaben durch Einsprachen blockiert, nun ist es soweit: Das Rennweg-Quartier wird nach dem Rückzug der letzten Einsprache zur Fussgängerzone. Diese Zone umfasst das Gebiet der Altstadt links der Limmat zwischen Bahnhofstrasse, Oetenbachgasse und Münsterhof, inklusive Rathausbrücke.
Wie in der Altstadt rechts der Limmat gilt auch hier, dass die Zufahrt für die Anlieferung etc. nur noch von 5 bis 12 Uhr gestattet ist, mit den gleichen Ausnahmen (Taxi auf Bestellung, Hotellogiergäste zum Gepäcktransport, Zufahrts- und Tagesbewilligungen). Anwohnende und Geschäftsinhaber benötigen für die Zufahrt mit Motorfahrzeugen neu eine Bewilligung. Die rund um die Uhr gültige Zufahrtsbewilligung gestattet Fahrten zum Güterumschlag, zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zu privaten Abstellplätzen. Hingegen berechtigt die Bewilligung nicht zum Parkieren in der Fussgängerzone auf öffentlichem Grund.
Rechtlich gesehen ist das neue Verkehrsregime jedoch nicht dasselbe wie jenes in der Altstadt rechts der Limmat; eine solche «Fussgängerzone» gab es bislang in der Altstadt noch nicht. Neu gilt hier nämlich: «Fussgänger haben Vortritt, Fahrverkehr Schritttempo.»

EM